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Informationen zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Team von Mein Unternehmenskonto ist bemüht, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2016/2102, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt/ die IT-Anwendung https://mein-unternehmenskonto.de/mup/start.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Mein Unternehmenskonto ist derzeit nicht vollständig mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informations-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Die Erklärung wurde am 07.10.2022 erstellt und zuletzt am 21.10.2025 aktualisiert.
Allgemeines zur Barrierefreiheit
Mein Unternehmenskonto legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürger. Für Menschen mit Beeinträchtigung bietet Mein Unternehmenskonto den uneingeschränkten Zugang zu allen elektronischen Diensten und Inhalten.
Mein Unternehmenskonto achtet, zum Beispiel darauf, dass:
- informative Grafiken und Bilder mit Alternativtexten versehen sind. Damit sind diese Informationen unter Verwendung eines Screenreaders auch blinden Benutzern sowie für Benutzer von einfachen Textbrowsern zugänglich.
- die HTML-Seiten von Mein Unternehmenskonto richtig strukturiert sind. Die richtige Gliederung der Seiten-Elemente erleichtert die Handhabung und das Verständnis für den Benutzer. Dies ist besonders wichtig für Benutzer, die einen Screenreader verwenden. Screenreader lesen die Seiten-Elemente nacheinander vor - und zwar in der Reihenfolge, in der sie im Quelltext der Webseite stehen.
- Navigation zwischen den Seiten intuitiv ist. Es besteht ein einheitlicher Navigationsmechanismus zwischen den Seiten. Dies erleichtert es Benutzern die Inhalte des Webangebots zu verstehen und wiederzufinden.
- die Benutzer die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen können. Die Benutzer können die klassische Nur-Text-Vergrößerung und die Zoom-Vergrößerung des gesamten Layouts verwenden, ohne dabei Inhalt oder Funktionalität zu verlieren.
- die Abkürzungen im Text ausgeschrieben sind. Damit ist der Text nicht nur leichter zu verstehen, sondern kann auch von Screenreadern besser vorgelesen werden.
- Begriffe durchgängig in gleicher Weise verwendet werden. Das erleichtert das Verständnis der Informationen.
Genaue Informationen zu dem BITV-Test und den Prüfschritten finden Sie unter https://testen.bitv-test.de
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist, sofern möglich, geplant und wird schrittweise behoben.
Nachrichten im privaten Posteingang von Mein MUP werden als PDF- und HTML-Dateien gespeichert. Die PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Alle Nachrichten stehen deshalb zusätzlich als barrierefreie HTML-Dokumente zur Verfügung. Diese können mit den von Mein MUP unterstützten Internet-Browsern ohne zusätzliche Programme genutzt werden.
Die Seiten dieses Webauftritts werden nach einem einheitlichen Aufbauprinzip erstellt. Dadurch können auf einigen Seiten Listen mit nur einem Eintrag vorkommen.
Zur besseren Übersichtlichkeit werden bestimmte Platzhalterinhalte in der mobilen Ansicht teilweise ausgeblendet. Alle wesentlichen Funktionen bleiben dabei vollständig erhalten.
Datumsfelder unterstützen viele unterschiedliche Eingabeformate, damit das Portal international genutzt werden kann. Aus diesem Grund wird kein spezielles Datumsfeld des Browsers verwendet, dass nur ein festes Format erlaubt.
In den Formularen ist die Reihenfolge der Überschriften nicht immer optimal. Außerdem werden bei der sogenannten Brotkrümel-Navigation (der Pfadleiste am oberen Rand) teilweise Einträge abgeschnitten oder ausgeblendet. Dadurch können Informationen fehlen oder schwer zu erkennen sein.
Derzeit werden auf dieser Website keine Inhalte in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache angeboten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit werden leere Absätze vom Screenreader vorgelesen.
Das Logo des Service-Providers, über den der Login erfolgt, verfügt nicht über einen ausreichend aussagekräftigen Alternativtext.
Einige E-Mail-Adressen sind derzeit nicht mit einem direkten Link versehen.
Zur Verbesserung der Orientierung werden auf der Login-Seite künftig Sprunglinks (Skip Links) ergänzt.
Auf der Seite „Handelnde Person hinzufügen“ werden die Schaltflächen derzeit von Screenreadern nicht als solche erkannt.
Alle Erklär Videos werden mit Untertiteln ergänzt. Wenn sie noch keine Tonspur oder Audiodeskription enthalten, werden diese nachträglich hinzugefügt.
Bei den Videoschaltflächen ist teilweise nicht klar erkennbar, zu welchem Video sie gehören.
Außerdem lassen sich die Registerkarten in der Hilfe- oder Chatfunktion nicht nur mit der Tastatur oder dem Cursor bedienen.
Feedback und Kontaktangaben
Über die nachfolgend aufgelisteten Kontaktmöglichkeiten können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Barrieren melden an Mein ELSTER:
Per E-Mail: info@elster.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle per:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html